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Bestimmungen für die
Haflingerzucht
Nach den geltenden Zuchtbestimmungen darf sich nur noch Haflinger
nennen, was entsprechend der
Rassebestimmungen des Ursprungslands auch ein originaler
Haflinger
ist.
Das bedeutet, dass als Mindestanforderung 6
Generationen Reinzucht
nachgewiesen sein muss, damit nicht mehr als 1,56 % (ox-) Fremdblut
vorhanden ist.
Die
Verbände haben deshalb vereinbart, dass die Zuchtbücher der Rasse
Haflinger
bereinigt und alle Kreuzungsprodukte aus den Zuchtbüchern zu entfernen sind, die
diesen Kriterien nicht entsprechen.
Ausnahme:
Kreuzungsprodukte mit einem Araberblutanteil von maximal 3,125 % können -
ausschließlich in Deutschland - übergangsweise noch in den Zuchtbüchern verbleiben, dürfen aber zukünftig nur noch mit 100 % reingezogenen Tieren
angepaart werden,
damit dann die aus einer solchen Anpaarung stammenden Fohlen den Grundsätzen des
Ursprungszuchtbuches der Rasse der Haflinger
entsprechen.
Da
es bundesweit noch eine recht große Anzahl von Kreuzungsprodukten gibt, die den
Rassebestimmungen der Haflinger
nicht entsprechen, wurde eigens dafür eine neue Pferderasse
genehmigt, die den Namen Edelbluthaflinger trägt. Das heißt nun nicht, dass
diese Kreuzungsprodukte die edleren Haflinger
sind, nein, es heißt vielmehr, dass diese Pferde mit anderen
blutführenden
Pferderassen - meist Arabern - gekreuzt worden sind und deshalb nicht mehr als Haflinger
bezeichnet werden können. Man hätte sie auch "Arabohaflinger" nennen
können, hat sich aber in Deutschland für "Edelbluthaflinger" entschieden.
Für
diese neue Pferderasse, die es nur in Deutschland gibt, haben nun die
Zuchtverbände ein separates Zuchtregister angelegt, in der sowohl Stuten als
auch Hengste eingetragen werden. Künftig werden deshalb bei Schauen und anderen
Veranstaltungen diese beiden Pferderassen unabhängig voneinander antreten
können.
Zuchtziel
in der Haflinger
Welt Zucht & Sport Vereinigung (HWZSV)
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| Abstammung: |
Eine Einkreuzung mit einem Pferd einer
anderen Rasse ist nach dem Hengst Folie auf Hengstseite
nicht erlaubt. Bei Stuten gilt das Schließen des
Zuchtbuches 1920. 6 Generationen Reinzucht ist eine
Mindestanforderung, die erfüllt werden muss. Das
bedeutet, dass maximal 1,56 % Fremdblutanteil erlaubt
sind. Der Haflinger wird als Feizeitpferd gezüchtet,
daher werden insbesondere Eigenschaften für das Reiten
und Fahren für den Feizeitbereich gewünscht.
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Äußere Erscheinung:
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| 01. Typ : |
Erwünscht ist ein
harmonischer, für ein universell verwendbares Feizeitpferd
geeigneter Körperbau. Erwünscht ist das Erscheinungsbild
eines eleganten und harmonischen Pferdes. Hierzu gehören
ein trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, gut
geformter Hals, ein genügend langes und elastisches
Mittelstück, eine gute nicht zu abgezogene und nicht zu
kurze Kruppe, eine plastische Bemuskelung sowie korrekte,
klare Gliedmaßen mit guten Gelenken. Zuchthengste und
-stuten sollten über einen deutlichen Geschlechtsausdruck
verfügen.
Fuchsfarben vom Lichtfuchs bis Kohlfuchs mit lichtem
Langhaar. Farbunreinheiten in der Grundfarbe, wie
Stichelhaar oder "Edelflecken" sind unerwünscht
und werden negativ beurteilt, bis zum Ausschluss.
Farbunreinheiten im Langhaar sind unerwünscht und werden
negativ beurteilt bis zum Ausschluss.
Kopfabzeichen sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung,
zuviel Abzeichen sind unerwünscht und können bis zum
Ausschluss führen. Beinabzeichen sind nicht erwünscht,
werden aber bis zu einem Beinabzeichen bis halbe Schiene
nicht negativ beurteilt, zwei Beinabzeichen werden mit einem
Punkt Abzug beurteilt, drei Beinabzeichen mit 2 Punkten
Abzug, vier Beinabzeichen bedeuten den Ausschluss.
Beinabzeichen über das Sprunggelenk bedeuten ebenfalls den
Ausschluss.
Von 140 bis 150 cm Sollmaß. Das Mindestmaß wird nicht
unterschritten, ein Nichterreichen führt zum Ausschluss.
Das Höchstmaß kann überschritten werden, bei entsprechend
guter Exterierbeurteilung. Insbesondere gilt ein
hervorragender Charakter ohne Mängel und ein ausgeglichenes
Temperament.
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| 02. Kopf : |
Der Kopf soll edel und trocken sein, in
der Größe harmonisch zum Pferd passen, mit einem großen
nach vorne gerichteten Auge und weiten Nüstern. Der Kopf
soll auch genügend Genickfreiheit und eine korrekte
Stellung des Ohres aufweisen.
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| 03. Hals: |
Die Halsung soll lang genug sein und sich zum Kopf hin
verjüngen, weder mit Unterhals noch mit Schwanenhals
sein, nicht zu breit sein und eine gute Ganaschenfreiheit
aufweisen, sowie über viel Bewegungsfreiheit im Genick
verfügen.
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| 04. Vorhand: |
Ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender
Widerrist, eine große, schräg gelagerte Schulter und
ausreichende Brusttiefe, sind erwünscht.
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| 05. Mittelhand: |
Der Rücken soll mittelang und gut bemuskelt sein sowie in
der Bewegung Schwingung, Tragkraft und Gleichgewicht
vereinen.
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| 06. Hinterhand: |
Für die Hinterhand gilt eine lange, leicht geneigte,
nicht zu stark abgezogene und nicht zu stark gespaltene,
kräftig bemuskelte Kruppe. Der Schweif soll nicht zu tief
angesetzt sein. Insgesamt gilt eine harmonische
Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand.
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| 07. Vordergliedmaßen: |
Das Fundament soll insbesondere durch eine korrekte
Stellung mit klar ausgeprägten Gelenken überzeugen, bei
einem breiten und flachen Vorderfusswurzelgelenk. Von
hinten und vorn gesehen eine gerade Gliedmaßenstellung,
ein von der Seite gesehen geradegestelltes Vorderbein,
sowie eine jeweils gerade Zechenachse mit etwa 45° bis 50°
zum Boden sind erwünscht. Die Fesseln sollen lang und gut
entwickelt sein. Die Hufe rund, klar und hart. Die
Proportion Unterarm zu Vorderfusswurzelgelenk bis Huf soll
ca. 50 % betragen.
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| 08. Hintergliedmaßen: |
Für die Hintergliedmaßen gilt von der Korrektheit in der
Stellung das gleiche wie für die Vordergliedmaßen, erwünscht
ist aber ein korrektes gut ausgeprägtes und kräftiges
Sprunggelenk mit guten Übergängen und ein im
Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein.
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| 09. Gangkorrektheit: |
Der Gang soll möglichst korrekt, elastisch und taktrein,
ohne gravierende Fehler sein.
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| 10. Raumgriff: |
Das Pferd soll über einen möglichst guten Raumgriff verfügen,
bei nicht zu flachen Gängen
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